Skip links

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von BLU-Products EUROPA (Inhaber und Betreiber KEX GmbH)

Stand: September 2020

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragssprache
  3. Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort
  4. Online-Streitbeilegungsplattform
  5. Vertragsabschluss
  6. Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug
  7. Lieferung
  8. Gefahrübergang
  9. Informationspflicht
  10. Widerrufsbelehrung
  11. Eigentumsvorbehalt
  12. Gewährleistung
  13. Herstellergarantie
  14. Verlängerung der Gewährleistung
  15. Haftung
  16. Sicherheits- und Verwendungshinweise
  17. Entsorgungshinweis
  18. Bearbeitungsgebühren
  19. Force Majeure
  20. Salvatorische Klausel

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) von BLU-Products EUROPE (Inhaber und Betreiber ist die KEX GmbH, Mantscha 268, 8045 Mantscha, im Folgenden kurz als „KEX“ bezeichnet) in der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung gelten für sämtliche vertragliche Vereinbarungen die zwischen KEX und privaten (Verbrauchern) oder gewerblichen Kunden (Unternehmern) abgeschlossen werden.
Mit Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäfte, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung.
Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie mündliche Abreden, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch KEX wirksam. KEX widerspricht ausdrücklich etwaigen allgemeinen Geschäfts- bzw Einkaufbedingungen des Kunden. Vom Kunden vorgelegte, von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die AGB sind von KEX druckfähig als PDF hinterlegt.

2. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle sonstigen Informationen und Erledigungen werden in deutscher Sprache angeboten.

3. Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort

Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht), soweit nicht zwingende Vorschriften des Rechts in dem Staat, in dem der Kunde – der Verbraucher ist – seinen Aufenthalt hat vorgehen. Soweit das Rechtsgeschäft nicht mit einem Verbraucher abgeschlossen wird, vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtstand. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von KEX.

4. Online-Streitbeilegungsplattform

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von dieser betriebenen Online-Streitbeilegungsplattform. Diese Streitbeilegungsplattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

5. Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote von KEX sind Einladungen an den Kunden, ein Angebot zu stellen. Die Angebote von KEX sind freibleibend. Druck und Satzfehler vorbehalten. Eine Bestellmöglichkeit besteht nur bei vollständiger Angabe der Kundendaten.

Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags dar. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt nach dem Absenden der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail (Bestellbestätigung), welche noch keine Vertragsannahme darstellt. Der Vertrag kommt durch Bezahlung des (Kauf-)Preises durch den Kunden rechtswirksam zustande.

In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über die von KEX angebotenen Waren, die nicht KEX zuzurechnen sind, sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich von KEX schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

6. Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug

Der am Ende des Bestellvorganges angegebenen Gesamtpreis ist bei Kunden, die als Verbraucher anzusehen sind, ein Endpreis inkl der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstigen Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstigen Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden beim Bestellvorgang separat ausgewiesen, sind im Endpreis jedoch inbegriffen.

Bei Kunden, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, verstehen sich die angegebenen Produktpreise (auch in Kostenvoranschlägen) als Nettopreise exkl Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes angegeben ist. Allfällige Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sind in diesen Preisen, soweit nichts anderes angegeben ist, nicht enthalten. Die Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden nach Aufwand verrechnet.

Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt. Der Kaufpreis wird grundsätzlich unverzüglich mit der Bestellung durch den Kunden fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

KEX akzeptiert folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Direkte Banküberweisung
  • Sofortüberweisung
  • Kreditkarte (Mastercard, VISA)
    Die Abbuchung erfolgt unmittelbar mit Vertragsabschluss.
  • PayPal
    Die Daten auf welches PayPal-Konto die Bezahlung zu erfolgen hat erhält der Kunde im Rahmen der der Bestellung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.a.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com.

Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (bei Geschäften zwischen Unternehmen jedoch ausdrücklich 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank) verrechnet. Weiters wird im Falle des Zahlungsverzuges bei Geschäften zwischen Unternehmen eine Entschädigung für Betreibungskosten von pauschal € 40,00 berechnet. Darüberhinausgehende (gesetzliche) Ansprüche bleiben unberührt.

Soweit es sich beim Kunden nicht um unternehmerische Kunden handelt, berechtigt eine allfällige Beanstandung der Waren nicht zur Zurückhaltung des KEX zustehenden Kaufpreises. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen die Forderungen von KEX ist unzulässig, soweit die Forderung nicht unstrittig oder nicht rechtskräftig festgestellt ist oder nicht im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden steht.

7. Lieferung

KEX führt die Bestellung ohne unnötigen Aufschub aus. Der Versand der bestellten Ware erfolgt – wenn diese lagernd ist – grundsätzlich innerhalb von 5 Werktagen ab Zahlungseingang. Soweit die Ware nicht lagernd ist, wird KEX dem Kunden den voraussichtlichen Liefertermin per E-Mail mitteilen. Terminangaben und Liefertermine sind jedoch unverbindlich und gelten nur als Richtwert, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich erklärt werden.

Maßgeblich für die Lieferung ist die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Ist eine Lieferung an den Kunden nicht möglich, weil dieser die bestellte Ware nicht entgegennimmt oder die Zustelladresse nicht korrekt angegeben hat, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung. Soweit es sich beim Kunden um keinen Verbraucher handelt, verpflichtet sich dieser Transportschäden unverzüglich nach Erkennen schriftlich oder per E-Mail gegenüber KEX sowie der Spedition, Post, sonstiger Überbringer anzuzeigen.

KEX behält sich vor, Mehrstück-Bestellungen nach Ermessen entweder getrennt oder gesammelt zu versenden, dies insbesondere dann, wenn die bestellten Mengen nicht auf einmal verfügbar sind.

8. Gefahrübergang

Soweit es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Gefahrenübergangs. Hat der Kunde, der als Verbraucher anzusehen ist, selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von KEX vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

Soweit es sich um einen unternehmerischen Kunden handelt, geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur oder Lieferant übergeben wird (EXW).

9. Informationspflicht

Der Kunde hat KEX sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Name, Anschrift, E-Mail) sind KEX unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
a

10. Widerrufsbelehrung

Siehe spezifisches Dokument zur Widerrufsbelehrung.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben so lange im Eigentum von KEX, bis sämtliche Forderungen aus dem Vertrag einschließlich Zinsen, vom Kunden unberechtigterweise einbehaltene Skonti oder nicht von KEX anerkannte Abzüge, entstandene Kosten und dergleichen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, bezahlt sind.

Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht und nicht alle Forderungen zur Gänze beglichen sind verpflichtet sich der Kunde, die Ware pfleglich zu behandeln und die ordentliche Sorgfaltspflicht einzuhalten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung sind ausgeschlossen. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt oder auf sonstiger Art und Weise von Dritten zugegriffen werden, so hat der Kunde auf das Eigentum von KEX hinzuweisen, diese darüber unverzüglich zu informieren und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen und Dokumente an KEX zu übermitteln.

12. Gewährleistung

Soweit es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Unter der Gewährleistung ist die gesetzliche angeordnete Haftung von KEX für Mängel zu verstehen, die die gekaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden aufweist. Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, sind von der Gewährleistung grundsätzlich nicht erfasst. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Übergabe geltend zu machen, wobei innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabe KEX zu beweisen hat, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hat. KEX ist im Gewährleistungsfall zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Nur wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für KEX mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder KEX dem Austauch- oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen kann, so ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder Wandlung (gänzliche Aufhebung des Vertrags) zu begehren.

Soweit es sich beim Kunden um keinen Verbraucher handelt, hat der Kunde die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung der Bestellung zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt, bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt, sonstige Mängel innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich und detaillierter Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Abnahme als erfolgt und ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei ordnungsgemäßer Rüge kommen die Bestimmungen des Gewährleistungsrechts zum Tragen.

Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Zur Mängelbehebung sind KEX seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Soweit die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für KEX mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder KEX dem Austauch- oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen können, so ist KEX berechtigt, Preisminderung oder Wandlung (gänzliche Aufhebung des Vertrags) durchzuführen.

13. Herstellergarantie

Soweit ein Hersteller eine freiwillige Zusage abgegeben hat, dass die Ware für eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß funktioniert (Herstellergarantie) gelten die diesbezüglichen Garantien des Herstellers. Die Bedingungen und Beschränkungen der jeweiligen Herstellergarantien sind den jeweiligen Garantiebestimmungen zu entnehmen.

14. Verlängerung der Gewährleistung

KEX gewährt dem Kunden insgesamt eine Gewährleistungsfrist von 3 Jahren, auf welche analog die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung und die diesbezüglichen Bestimmungen dieser AGB anzuwenden sind.

Davon ausgenommen sind jedoch

  1. Mängel oder Schäden, die auf Unfälle, Missbrauch, anormalen Gebrauch, anormale Bedingungen, unsachgemäße Lagerung, Kontakt mit Flüssigkeit, Feuchtigkeit, Feuchtigkeit, Sand oder Schmutz, Vernachlässigung oder ungewöhnliche physikalische, elektrische oder elektromechanische Beanspruchung zurückzuführen sind
  2. Kratzer, Dellen und kosmetische Schäden, sofern diese nicht durch BLU oder unsere vertraglich gebundenen Partner verursacht wurden
  3. Defekte oder Schäden, die durch übermäßige Kraft oder Verwendung eines metallischen Gegenstandes beim Drücken auf einen Touchscreen entstehen
  4. Geräte, bei denen die Seriennummer oder der Erweiterungsdatencode entfernt, unkenntlich gemacht, beschädigt, geändert oder unleserlich gemacht wurde
  5. normale Abnutzung
  6. Mängel oder Schäden, die durch die Verwendung der Produkte in Verbindung mit oder in Verbindung mit Zubehör, Produkten oder Zusatz- / Peripheriegeräten entstehen, die nicht von BLU geliefert oder genehmigt wurden
  7. Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäße Prüfung, Betrieb, Wartung, Installation, Wartung oder Einstellung zurückzuführen sind, die nicht von der BLU geliefert oder genehmigt wurden
  8. Mängel oder Schäden, die durch äußere Ursachen wie Kollision mit einem Objekt, Feuer, Überschwemmung, Schmutz, Sturm, Blitzschlag, Erdbeben, Witterungseinflüsse, Diebstahl, durchgebrannte Sicherung oder unsachgemäße Verwendung einer elektrischen Quelle verursacht wurden
  9. Defekte oder Schäden, die durch den Empfang oder die Übertragung von Mobilfunksignalen oder durch Viren oder andere Softwareprobleme in den Produkten verursacht werden; ODER
  10. Produkte, die außerhalb von Europa verwendet oder gekauft werden. Diese beschränkte Garantie gilt nur für Batterien, wenn die Batteriekapazität unter 80% der Nennkapazität fällt oder die Batterie leckt, und diese beschränkte Garantie gilt nicht für Batterien, wenn
    1. der Akku wurde von einem Ladegerät aufgeladen, das nicht von BLU zum Laden des Akkus spezifiziert oder zugelassen wurde
    2. Alle Dichtungen an der Batterie sind gebrochen oder auf Manipulationen hinweisen
    3. Die Batterie wurde in anderen Geräten als dem BLU-Gerät verwendet, für das sie spezifiziert ist.

15. Haftung

Soweit es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt gelten die allgemeinen gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Haftung für leichtes Verschulden bei Sachschäden wird ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Soweit es sich beim Kunden um keinen Verbraucher handelt, haftet KEX nicht für einen bestimmten Erfolg und in jedem Fall lediglich für grob schulhafte Pflichtverletzungen und höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Kunden bestellten Ware. Eine Haftung für leichtes Verschulden wird ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet KEX nur für typische und vorhersehbare Schäden, dh für solche, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach dem zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise zu rechnen war. Ansprüche aus (Mangel-)Folgeschäden sowie aus Schäden, für die der Kunde Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Kunden beherrschbar sind, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn sowie generell Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die dem Kunden, der kein Verbraucher ist, gemäß den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Schadenersatzansprüche, verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger; der Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Eine Regresshaftung iSd § 12 PHG ist ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von KEX verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Eine Haftung für Schäden, welche auf Umständen beruhen, die durch höhere Gewalt, Streik oder nicht vorhersehbare und von KEX nicht verschuldete Verzögerungen der Zulieferer oder Hersteller oder sonstigen vergleichbaren Ergebnissen, die nicht im Einflussbereich von KEX liegen, hervorgerufen werden, wird gegenüber unternehmerischen Kunden ausgeschlossen.

16. Sicherheits- und Verwendungshinweise

Die von KEX gelieferten Waren sind gemäß der Bedienungsanleitung bzw -anweisung handzuhaben und zu bedienen; eine der Bedienungsanleitung bzw -anweisung entgegengesetzten Handhabung bzw Bedienung der gelieferten Waren liegt ausschließlich im eigenen Verantwortungsbereich des Kunden

17. Entsorgungshinweis

Batterien und Akkus – soweit diese in den Waren vorhanden sind – dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden sondern ist der Kunde zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe und können verwertet werden. Der Kunde kann Altbatterien bei Sammelstellen von Gemeinden oder Gemeindeverbänden oder bei Sammelstellen von Herstellern von Gerätebatterien zurückgeben.

18. Bearbeitungsgebühren

KEX behält sich gegenüber dem Kunden vor, Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 40,00 zu verrechnen. Dies dann, wenn die Ware nicht ordnungsgemäß retourniert wird nicht den Vorgaben von KEX entsprechende Retournierung der Ware oder wenn KEX durch eine vom Kunden der Bedienungsanleitung bzw –anweisung entgegengesetzte Handhabung Aufwendungen entstehen.

19. Force Majeure

Soweit es sich beim Kunden um keinen Verbraucher handelt, entbindet Force Majeure oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von KEX diese von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeure gelten insbesondere auch Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen; für die Dauer der vorangeführten Behinderung ist KEX von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass beim Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen.

20. Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser AGB lässt alle übrigen Bestimmungen aufrecht. Die nichtige Bestimmung ist durch eine wirtschaftliche gleichwertige oder ähnliche, aber zulässige Bestimmung zu ersetzen, sofern es sich diesbezüglich nicht um einen Verbraucher handelt.